Beratende Gremien der EU mit kommunaler Bedeutung

AdR – AUSSCHUSS DER REGIONEN (Commitee of the Regions – CoR)

www.cor.europa.eu

Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der Europäischen Union (EU), die den subnationalen Gebietskörperschaften (d.h. Regionen, Bezirken, Provinzen, Städten und Gemeinden) im institutionellen Gefüge der EU unmittelbar Gehör verschafft. Durch ihn soll gewährleistet werden, dass diese ihren Standpunkt zur Politik der EU einbringen können und regionale und lokale Identitäten und Vorrechte respektiert werden. Im April 2009 hat der Ausschuss seine Rolle im politischen System der Europäischen Union in einer Grundsatzerklärung dargestellt.

Der AdR wurde 1994 aus zwei Erwägungen heraus errichtet: Erstens werden etwa drei Viertel der EU-Rechtsvorschriften auf lokaler oder regionaler Ebene umgesetzt, sodass es sinnvoll ist, wenn Vertreter der lokalen und regionalen Ebene bei der Entwicklung neuer EU-Gesetze ein Mitspracherecht haben. Zweitens sorgte man sich darum, dass sich zwischen der Öffentlichkeit und dem Prozess der europäischen Integration eine zunehmende Kluft auftun könnte; die Einbeziehung der gewählten Vertreter derjenigen Regierungs- und Verwaltungsebene, die den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten ist, war eine Möglichkeit, diese Kluft zu überwinden. Der Sitz des Ausschusses der Regionen ist das Delors-Gebäude in Brüssel. Der Vertrag von Maastricht (1991) legt fest, dass der Ausschuss der Regionen (AdR) in sämtlichen Bereichen, die Auswirkungen auf die regionale und kommunale Ebene haben könnten, obligatorisch befasst werden muss. Der Ausschuss setzt sich aus 350 (Deutschland: 24) Mitgliedern und einer gleichen Anzahl an Stellvertretern zusammen. Sie alle werden auf Vorschlag ihres jeweiligen Mitgliedsstaats vom Rat auf vier Jahre ernannt.

 

Fachkommissionen (6) für:
www.cor.europa.eu
Kohäsionspolitik und EU-Haushalt (COTER) Schwerpunkt:Regionalpolitik und Verkehrwww.cormembers.cor.europa.eu
Wirtschaftpolitik (ECON)www.cormembers.cor.europa.eu
Umwelt, Klimawandel und Energie (ENVE)www.cormembers.cor.europa.eu
Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur (SEDEC)www.cormembers.cor.europa.eu
Unionsbürgerschaft, Regieren, Institutionelle Fragen und Außenbeziehungen (CIVEX)www.cormembers.cor.europa.eu
Natürliche Ressourcen (NAT) Schwerpunkt: Gemeinsame Agrarpolitik, Fischerei, Meerespolitik, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutzwww.cormembers.cor.europa.eu

KGRE – Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (The Congress of Local and Regional Authorities)

 

www.coe.int

Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates ist die institutionelle Vertretung der über 200.000 regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates. Der Kongress besteht aus zwei Kammern, der Kammer der Gemeinden und der Kammer der Regionen. Die Plenarsitzungen werden im Europapalast (Palais de l’Europe) in Straßburg abgehalten, wo auch das Kongresssekretariat seinen Sitz hat. Seit Oktober 2016 ist die Österreicherin Gudrun Mosler-Törnströmaa gewählte Präsidentin dieses politischen Gremiums. KGRE wurde 1994 als beratendes Gremium des Europarates eingerichtet. Damit erhielten die deutschen Bundesländer erstmalig die Möglichkeit, sich an der Arbeit des Europarates zu beteiligen. Der Kongress berät das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung des Europarats in allen Fragen der Gemeinde- und Regionalpolitik in Form von Stellungnahmen und Empfehlungen.

Deutschland entsendet 18 Mitglieder: neun Vertreter der kommunalen Ebene und neun Vertreter der Länderebene. Hinzu kommen 18 Stellvertreter.

RGRE – der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (Council of European Municipalities and Regions – CEMR)

www.rgre.de www.ccre.org

Der Rat der Gemeinden Europas wurde 1951 in Genf von einer Gruppe europäischer Bürgermeister gegründet. Er ist heute der größte Spitzenverband lokaler und regionaler Gebietskörperschaften Europas, seine Mitglieder sind über 50 nationale Verbände von Städten, Gemeinden und Regionen aus 37 Ländern. Zusammen repräsentieren diese Verbände rund 100.000 lokale und regionale Behörden. Das Budget des RGRE beträgt rund zwei Millionen Euro, von denen der größte Teil aus den Mitgliedsbeiträgen der nationalen Verbände stammt. Der Rest, etwa zehn Prozent, besteht aus einem jährlichen Zuschuss von der EU-Kommission im Rahmen des Aktiven europäischen Bürgerschafts-Programms. Am 23. Oktober 2006 wurde die jetzige Satzung des RGRE vom Ausschuss in Sevilla angenommen. Die deutsche Sektion ist ein Zusammenschluss von rund 600 Städten, Gemeinden und Landkreisen. Hier sind auch die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene Mitglied. Der RGRE hat seinen Sitz in Paris und seit 1995 ein Büro in Brüssel.

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