Einbeziehung Privater in die kommunale Aufgabenerfüllung (PPP/ÖPP)
Die Kommune oder eine kommunale Gesellschaft kann bei ihrer unternehmerischen Tätigkeit mit privatwirtschaftlichen Unternehmen auf Grundlage schuldrechtlicher Verträge kooperieren (sog. PPP/ÖPP auf Vertragsbasis). Solche Kooperationen reichen vom Einkauf einzelner Unterstützungsleistungen (IT-Service, Fuhrparkmanagement etc.) bis zu Betreibermodellen, bei denen die Kommune oder eine kommunale Gesellschaft nur noch im Außenverhältnis als Handelnder auftritt, während im Innenverhältnis der Private die Aufgabe mit eigenem Personal und eigenen Anlagen durchzuführen hat. Darüber hinaus ist es möglich, dass die kommunale Seite mit dem Privaten einen Vertrag schließt, nach dem dieser auch im Außenverhältnis selbstständig auftritt, dabei aber verpflichtet ist, gegenüber den Bürgern bestimmte Leistungen zu bestimmten Bedingungen zu erbringen (sog. Konzessionsmodelle). Betreibermodelle spielen etwa in der kommunalen Abfallwirtschaft eine wesentliche Rolle, während Konzessionsmodelle bei den Energieversorgungsnetzen Strom und Gas sowie in der Wasserversorgung eine lange Tradition haben. Nicht unter den Begriff der PPP/ÖPP fallen solche Betreiber- und Konzessionsverträge, die die Kommune und die kommunalen Gesellschaften untereinander abschließen.
Neben der PPP/ÖPP auf Vertragsbasis gibt es die so genannte institutionalisierte PPP/ÖPP, bei der die Kommune oder eine kommunale Gesellschaft zusammen mit einem privatwirtschaftlichen Unternehmen eine gemeinsame Gesellschaft gründet bzw. die eine Seite der anderen einen Teil der Anteile an einer bestehenden Gesellschaft überträgt (sog. gemischtwirtschaftliche Gesellschaften). Der Erfolg einer institutionalisierten PPP/ÖPP setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen den beteiligten Partnern voraus. Sowohl der kommunale als auch der private Partner muss ein Interesse an der gemeinsamen Zweckverfolgung haben. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so hat die institutionalisierte PPP/ÖPP den Vorteil, dass die gemeinsame Gesellschaft je nach Bedarf auf die Ressourcen sowohl des kommunalen als auch des privaten Partners zurückgreifen kann und die Verteilung der Verantwortlichkeiten nicht vertraglich fixiert werden muss, sondern kurzfristige Anpassungen möglich sind (Abstimmung in gemeinsamen Gremien). Dem steht der Nachteil gegenüber, dass gemischtwirtschaftliche Gesellschaften nach der Rechtsprechung des EuGH nicht inhousefähig sind. Die gemischtwirtschaftliche Gesellschaft hat vor allem in der Energiewirtschaft eine lange Tradition.
Aus dem kommunalen Wirtschaftsrecht ergeben sich für die Einbeziehung Privater in die kommunale Aufgabenerfüllung kaum Einschränkungen. Vielmehr handelt es sich grundsätzlich um eine kommunalpolitische Entscheidung, inwieweit die Kommune Aufgaben durch unternehmerische Tätigkeiten wahrnimmt und inwieweit sie dabei mit privatwirtschaftlichen Unternehmen kooperiert. Allerdings werden in einer Reihe von Fachgesetzen kommunale Pflichtaufgaben festgelegt (Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung etc.). Soweit die Kommune gesetzlich verpflichtet ist, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen, muss sie auch selbst den entscheidenden Einfluss auf die Aufgabenwahrnehmung innehaben. In diesen Fällen sind der Einbeziehung eines Privaten in die Aufgabenwahrnehmung Grenzen gesetzt. Weitere Einschränkungen für die Zusammenarbeit ergeben sich, wenn die Kommune für ihre Leistungen Gebühren erhebt. Zwar können Entgelte für Leistungen Privater ohne weiteres als Kosten in die Gebühr einkalkuliert werden. Indes erfordern die Kalkulation der Gebühren und die Ausfertigung der Gebührenbescheide einen erheblichen Aufwand, der auch im Rahmen eines Betreibermodells nur begrenzt auf den Privaten ausgelagert werden darf. Gleichwohl steht den Kommunen auch bei gebührenfinanzierten Pflichtaufgaben ein weiter Gestaltungsspielraum für die Einbeziehung Privater zur Verfügung.
Ansprechpartner/Literatur/Adressen:
PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Rechtsanwalt Dr. Hans-Martin Dittmann, Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kneuper – www.pwclegal.de
Public Private Partnership in Deutschland: Das Handbuch. Mit einem Register aller relevanten PPP-Projekte; Autoren Baumgärtner, Frank; Eßer, Thomas; Scharping, Rudolf (Hrsg.) Frankfurt am Main: Frankfurter Allgemeine Buch (2009); 410 S.; ISBN 978-3-89981-183-4; www.faz-institut.de
Öffentlich-private Partnerschaften. Potentiale und Probleme. Autor Mühlenkamp, Holger (Hrsg.). Baden-Baden. Nomos Verlag 2016. ISBN 978-3-8487-2762-9
Internet: www.nomos.de
PPP Handbuch: Leitfaden für öffentlich-private Partnerschaften; 2., vollst. überarb. und erw. Aufl.; Autoren Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung; Deutscher Sparkassen- und Giroverband (Hrsg.) Bad Homburg: Verein. Verlagsbetriebe (2009); 480 S.; ISBN 978-3-938790-22-9