Kommunale Kooperationen
Neben der Kooperation mit privatwirtschaftlichen Unternehmen können die Kommunen bei ihrer unternehmerischen Tätigkeit auch untereinander kooperieren. Dabei steht ihnen eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Gestaltungsformen zur Verfügung. So können Kommunen vereinbaren, dass eine bestimmte Aufgabe bei einer Kommune konzentriert wird. Dabei kann entweder die Aufgabe durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ganz auf die Kommune übertragen werden (delegierende Aufgabenübertragung), oder die Übertragung kann auf die Durchführung der Aufgabe beschränkt sein (mandatierende Aufgabenübertragung). Darüber hinaus können die Kommunen einen eigenständigen Rechtsträger gründen, durch den sie die Aufgabe gemeinsam wahrnehmen (GmbH, Zweckverband, Anstalt öffentlichen Rechts etc.). Die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung durch Zweckverbände ist insbesondere in der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung weit verbreitet.
Vor dem Hintergrund der kommenden Herausforderungen für die Kommunalwirtschaft, die sich insbesondere aus dem demografischen Wandel ergeben, ist in den kommenden Jahren mit einer zunehmenden Bedeutung kommunaler Kooperationen zu rechnen. Das kommunale Wirtschaftsrecht stellt solchen Kooperationen insgesamt nur wenige Hindernisse entgegen. Im Falle der speziell für die kommunale Kooperation vorgesehenen Rechtsformen (Zweckvereinbarung, Zweckverband etc.) ergeben sich regelmäßig keine besonderen Probleme. In sonstigen Fällen können sich unter Umständen aus dem Örtlichkeitsprinzip Vorgaben für die Gestaltung der Zusammenarbeit ergeben. In einigen Bundesländern können mehrere Kommunen gemeinsam eine Anstalt öffentlichen Rechts gründen (z. B. Sachsen und Bayern). Neben den Vorgaben des kommunalen Wirtschaftsrechts sind bei der Gestaltung einer kommunalen Kooperation in erster Linie vergaberechtliche Restriktionen zu beachten. Probleme können sich insoweit vor allem bei der mandatierenden Aufgabenübertragung ergeben (unter Umständen keine Inhousefähigkeit).
Ansprechpartner/Literatur/Adressen:
PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Rechtsanwalt Dr. Hans-Martin Dittmann, Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kneuper – www.pwclegal.de
Handbuch Interkommunale Zusammenarbeit Nordrhein-Westfalen, 2., überarbeitete Aufl.; Autor Schneider, Bernd Jürgen (Hrsg.); Siegburg: Reckinger (2012); 300 S.; ISBN 978-3-79220-122-0; www.reckinger.de
Die Privatisierung kommunaler Einrichtungen und die interkommunale Zusammenarbeit unter dem Blickwinkel des Vergaberechts. Autor: Günther, Reinald Cornelius. Peter Lang Academic Research. Frankfurt am Main 2013. ISBN: 978-3-631-63351-9
Internet: www.peterlang.com
Die Kooperation und das kommunale Unternehmen. Alltägliche Praxis, aber rechtlich überhaupt zulässig? Eine Untersuchung über Vereinbarkeit von Kooperationsverhältnissen mit den Vorschriften zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen am Beispiel öffentlich-rechtlicher Krankenhaus-Unternehmen in Hessen. Autor: Sterley, Nadine. Nomos Verlag. Baden-Baden 2017. ISBN 978-3-8487-4563-0
Internet: www.nomos.de