Aufgabenfinanzierung/Finanzoptimierung
Der Kommune und den kommunalen Gesellschaften stehen für ihre Wirtschaftstätigkeit prinzipiell dieselben Finanzierungsinstrumente zur Verfügung wie vergleichbaren privatwirtschaftlichen Unternehmen. Das gilt insbesondere für die aktiven und die bilanzneutralen Instrumente: Factoring- und Leasingmodelle werden inzwischen auch in vielen kommunalen Unternehmen erfolgreich eingesetzt. Es gilt aber weitgehend auch für die passiven Finanzierungsinstrumente (Beschaffung von Eigen- und Fremdkapital). Eine Ausnahme bilden insoweit die Regiebetriebe, die finanzwirtschaftlich in den Gemeindehaushalt integriert sind und daher den Einschränkungen des kommunalen Haushaltsrechts unterliegen (spezielle Anforderungen an die Kreditfinanzierung etc.). Demgegenüber sind Eigenbetriebe nicht nur organisatorisch, sondern auch finanzwirtschaftlich aus dem kommunalen Haushalt ausgegliedert. Mangels rechtlicher Selbständigkeit besteht bei einem Eigenbetrieb allerdings keine Möglichkeit, andere Kommunen oder privatwirtschaftliche Unternehmen zu beteiligen, um zusätzliches Eigenkapital zu gewinnen. Diese Möglichkeit ist vielmehr regelmäßig nur im Rahmen der privatrechtlichen Gestaltungsformen gegeben.
Neue passive Finanzierungsinstrumente kommen derzeit vor allem im Zuge der so genannten Bürgerbeteiligungsmodelle zum Einsatz. Dabei werden Bürger am Eigen- oder Fremdkapital kommunaler Unternehmen beteiligt, einerseits um politische Ziele besser erreichen zu können (größere Akzeptanz umstrittener Projekte), andererseits aber auch zur Verbreiterung der Kapitalbasis des betreffenden Unternehmens. Die Bürgerbeteiligung erfolgt regelmäßig in Bezug auf ein bestimmtes Projekt. Das kann die Errichtung von Wind- oder Photovoltaikanlagen betreffen, es kann aber auch um die Rekommunalisierung eines örtlichen Energienetzes oder sogar eines ganzen Stadtwerkes gehen. Die Beteiligung am Eigenkapital erfolgt entweder unmittelbar über die Veräußerung einzelner Gesellschaftsanteile oder mittelbar über die Hinzunahme einer Genossenschaft, als deren Mitglieder die Bürger am Eigenkapital des kommunalen Unternehmens partizipieren können. Die Beteiligung am Fremdkapital erfolgt typischerweise über Anleihen oder Nachrangdarlehen, die die kommunalen Unternehmen unter Ausnutzung ihrer Vertriebswege selbst emittieren. Die Bürgerbeteiligungsmodelle haben viel Innovationspotenzial, auch weil sich die Kommunen und die kommunalen Gesellschaften damit neue Finanzierungsinstrumente erschließen.
Ansprechpartner/Literatur/Adressen:
PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Rechtsanwalt Dr. Matthias v. Kaler, Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kneuper – www.pwclegal.de
Erneuerbare Energien und Bürgerbeteiligung. Autoren Kaler, Matthias, Kneuper, Friedrich, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2012, S. 791, Verlag C.H. Beck – www.beck.de
Neuordnung der Finanzbeziehungen. Aufgabengerechte Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Gutachten D zum 70. Deutschen Juristentag. Autoren Kempny, Simon; Reimer, Ekkehart. München. Beck 2014. ISBN 978-3-406-66234-8
Internet: www.beck.de
Arme und reiche Städte. Ursachen der Varianz kommunaler Haushaltslagen. Autor: Seuberlich, Marc.
Springer VS. Wiesbaden 2017. ISBN 978-3-658-16691-5
Internet: www.springer.com
